QUANTEN-GESETZ
Quantum Act: EU-Entwurf sieht Staatsaufträge nur für EU-Firmen vor
Ein durchgesickerter Entwurf der EU-Kommission zum Quantum Act sieht vor, öffentliche Aufträge nur an Firmen mit Hauptsitz in der EU zu vergeben.

Die EU-Kommission will beim Quantum Act offenbar voll auf Souveränität setzen. Das zeigt ein Entwurf des Gesetzes, der vorab nach außen gedrungen ist.
Der Kern des Papiers: Öffentliche Aufträge sollen nur an Unternehmen gehen, die ihren Hauptsitz in der EU haben. Firmen mit Sitz außerhalb der Union blieben nach diesem Entwurf außen vor. Beim Wettbewerb um Staatsaufträge hieße das: Mitbieten dürfte nur, wer in der EU sitzt.
Noch ist nichts beschlossen
Wichtig: Es handelt sich um einen Entwurf. Offiziell vorgestellt hat die Kommission das Gesetz bisher nicht. Ob die strenge Regel am Ende so drinsteht, ist offen. Bis zur fertigen Fassung kann sich noch einiges ändern.
Auch viele Einzelheiten sind unklar. Welche Aufträge genau betroffen wären, ab wann die Regel greifen soll und ob es Ausnahmen gibt, geht aus dem bekannten Teil des Papiers nicht hervor. Deutlich ist nur die Richtung des Entwurfs: Souveränität steht ganz oben.
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Dirk Muchow ist Herausgeber von KLARTEXT. Er schreibt über Bundespolitik, Wirtschaft und Medien – täglich, unabhängig und ohne Rundfunkbeitrag. KLARTEXT wird ausschließlich von seinen Lesern bezahlt.








