ASYL-STREIT

Seit Juli am Flughafen festgehalten: Zwei Somalierinnen droht Abschiebung

Zwei Frauen aus Somalia sitzen seit über vier Monaten im Transitbereich des Frankfurter Flughafens fest – jetzt droht ihnen die Abschiebung.

Dirk Muchow·
Terminalgebäude des Frankfurter Flughafens von außen
Highway A5 at the south of Frankfurt/Main with Frankfurt airport on the horizon, Hesse, Germany. · Lizenz: CC BY-SA 3.0 · Bild: Norbert Nagel / Wikimedia Commons, A5 with Frankfurt airport on the horizon - Autobahn A5 mit Flughafen Frankfurt am Horizont - 02.jpg

Monatelang in der Warteschleife am Flughafen! Zwei junge Frauen aus Somalia werden seit Juli im Transitbereich des Frankfurter Flughafens festgehalten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat ihre Asylanträge abgelehnt. Jetzt droht beiden die Abschiebung.

Die Frauen flohen im Frühjahr unabhängig voneinander aus Somalia nach Äthiopien. Mit Hilfe von Schleusern kamen sie per Flugzeug nach Frankfurt und baten dort um Asyl. Beide sind Opfer von Genitalverstümmelung.

Erste Fälle nach neuem EU-Recht

Die beiden gehören zu den Ersten, die unter die im Juni in Kraft getretene Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) fallen. Sie regelt das Grenzverfahren: Asylbewerber aus Staaten außerhalb der EU werden schon im Transitbereich festgesetzt, ihr Antrag wird im Eilverfahren geprüft. Bei Ablehnung geht es direkt zurück. Rechtlich gelten die Betroffenen als nicht eingereist.

Besonders schutzbedürftige Menschen sollen eigentlich nicht ins Grenzverfahren – etwa wenn medizinische Gründe vorliegen oder die nötige Unterstützung dort fehlt. Das BAMF sah bei den beiden Frauen keinen Anlass für eine Ausnahme. Zu Einzelfällen äußert sich die Behörde nicht.

Schwere Vorwürfe gegen die Behörden

Die Anwältin der Frauen gibt an, ihre Mandantinnen seien jeweils weniger als eine Minute ärztlich untersucht worden – ohne Gespräch, ohne Dolmetscherin. Die Hilfsorganisation Pro Asyl, die die Frauen berät, wirft den Behörden vor, im Grenzverfahren auszutesten, wie weit sie gehen können. Die Behörden weisen solche Vorwürfe stets zurück.

Es ist nicht der einzige umstrittene Fall: Am Berliner Flughafen BER entschied ein Gericht, einer algerischen Familie mit kleinen Kindern sei das Grenzverfahren nicht zuzumuten.

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Dirk Muchow · Herausgeber

Dirk Muchow ist Herausgeber von KLARTEXT. Er schreibt über Bundespolitik, Wirtschaft und Medien – täglich, unabhängig und ohne Rundfunkbeitrag. KLARTEXT wird ausschließlich von seinen Lesern bezahlt.

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