GELDWÄSCHE
Finanzministerium plant: Behörden sollen leichter an Konto- und Immobiliendaten kommen
Ein Entwurf aus dem Finanzministerium soll Geldwäsche-Aufsehern mehr Macht geben, etwa um verdächtige Zahlungen rascher anzuhalten und Konten zeitweise einzufrieren.

Das Bundesfinanzministerium will den Behörden im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung deutlich mehr Befugnisse geben. Ein Referentenentwurf sieht vor, dass Ermittler leichter an Konto- und Immobiliendaten kommen. Verdächtige Zahlungen sollen schneller gestoppt, Konten vorübergehend gesperrt werden können.
Was geplant ist
Die Geldwäsche-Aufseher sollen neue Befugnisse bekommen. Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) soll Geldflüsse überwachen und Verdachtsfälle zügiger melden. Personenbezogene Daten aus dem Transparenzregister dürfen an zuständige Behörden gehen.
Ab 2029 sollen Behörden, vor allem Strafverfolger, über eine neue zentrale Zugangsstelle schneller an Informationen zum Immobilienbesitz kommen. Bei der Bafin soll eine Koordinierungsstelle die Geldwäsche-Aufsicht außerhalb der Finanzbranche vereinheitlichen. Barzahlungen beim Immobilienkauf sollen deutlich eingeschränkt werden.
Warum das Ganze
Hintergrund ist ein Paket aus Brüssel: Deutschland muss neue EU-Vorgaben bis zum 10. Juli 2027 umsetzen. An diesem Tag soll das Geldwäschegesetz von 2017 wegfallen und durch ein komplett neues Gesetz ersetzt werden.
Laut Ministerium beziffert das Bundeskriminalamt den Schaden durch Geldwäsche allein für 2025 auf 1,5 Milliarden Euro. Nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden gehen die Täter immer professioneller und digitaler vor.
Der Entwurf wird jetzt zwischen den Ministerien abgestimmt. Noch vor Jahresende soll das Kabinett ihn beschließen. Der Bundesrat muss nicht zustimmen.
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Dirk Muchow ist Herausgeber von KLARTEXT. Er schreibt über Bundespolitik, Wirtschaft und Medien – täglich, unabhängig und ohne Rundfunkbeitrag. KLARTEXT wird ausschließlich von seinen Lesern bezahlt.







