ENTEIGNUNGSSTREIT

Dobrindts Anti-Enteignungsgesetz: Justizministerin Hubig sieht viele offene Fragen

Innenminister Dobrindt will Enteignungen großer Wohnungskonzerne erschweren, doch Justizministerin Hubig gibt ihm erst einmal keine Rückendeckung.

Dirk Muchow·
Besuch von rheinland-pfälzischen Minister Volker Wissing (Wirtschaftsministerium) und Ministerin Stefanie Hubig (Bildungsministeriuim) bei Gebr. Alexander. Rhei
Besuch von rheinland-pfälzischen Minister Volker Wissing (Wirtschaftsministerium) und Ministerin Stefanie Hubig (Bildungsministeriuim) bei G · Lizenz: CC BY-SA 3.0 de · Bild: Olaf Kosinsky / Wikimedia Commons, 2018-11-09 Besuch Minister bei Gebr Alexander Musikinstrumentenfabrik 1027.jpg

Rückenwind sieht anders aus! Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat am Sonntag Eckpunkte für ein Investitionsschutzgesetz vorgelegt. Damit soll es schwerer werden, Wohnungen großer Unternehmen zu vergesellschaften. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) reagiert zurückhaltend: Es gebe noch viele Fragezeichen, die Debatte sei nicht vorbei.

Hubig nimmt nach eigenen Worten die verfassungsrechtlichen und politischen Bedenken ernst. Zugleich verspricht sie Koalitionstreue: Beschließt der Koalitionsausschuss etwas, sollten sich alle konstruktiv einbringen.

Darum geht es

Auslöser sind die Koalitionsverhandlungen in Berlin. Linkspartei, Grüne und SPD wollen dort eine Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände gesetzlich vorbereiten. Die Bundesregierung fürchtet, dass solche Pläne internationale Investoren abschrecken.

Auch Hubig hält den Berliner Kurs für falsch. Ihr Argument: Milliarden an Entschädigung und jahrelange Rechtsunsicherheit. Das Geld solle lieber in neue, günstige Wohnungen fließen.

Nach Dobrindts Eckpunkten wären Vergesellschaftungen nur unter engen Bedingungen möglich. Zuerst müssten alle anderen Mittel ausgeschöpft sein, etwa Investitionen in den Wohnungsbau. Entschädigt würde unter anderem zum Verkehrswert. Das machte Enteignungen sehr teuer.

Kritik aus SPD und Wissenschaft

Der SPD-Abgeordnete Hakan Demir, Berichterstatter für Mietrecht, fordert: Wer Vergesellschaftungen verfassungsfest verhindern wolle, müsse das Grundgesetz ändern. Dafür habe Dobrindt aber keine Zweidrittelmehrheit.

Der Regensburger Rechtsprofessor Thorsten Kingreen hat erhebliche Zweifel. Er sieht nicht, warum der Bund das einheitlich regeln müsse. Zudem könne ein einfaches Gesetz Artikel 15 des Grundgesetzes nicht verschärfen. Dieser Artikel wurde seit 1949 nie angewendet.

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Dirk Muchow · Herausgeber

Dirk Muchow ist Herausgeber von KLARTEXT. Er schreibt über Bundespolitik, Wirtschaft und Medien – täglich, unabhängig und ohne Rundfunkbeitrag. KLARTEXT wird ausschließlich von seinen Lesern bezahlt.

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