GEBÄUDETYP E

Bauen ohne Schnickschnack: Gesetzentwurf soll Häuser billiger machen

Ein neuer Gesetzentwurf soll Bauen ohne teure Extras möglich machen – Fachleute erwarten rund zehn Prozent weniger Kosten, Verbände üben Kritik.

Dirk Muchow·
Plenarsaal des Deutschen Bundestags im Reichstagsgebäude mit Rednerpult und Sitzreihen
Signing of the coalition agreement for the 21st election period of the Bundestag (Germany) at 5 May 2025 · Lizenz: CC BY-SA 4.0 · Bild: Martin Rulsch, Wikimedia Commons / Wikimedia Commons, 2025-05-05 Unterzeichnung des Koalitionsvertrages der 21. Wahlperiode des Bundestages (Martin Rulsch) 161.jpg

Weniger Steckdosen, niedrigere Decken, schwächerer Schallschutz: Mit dem Gebäudetyp E will die Bundesregierung das Bauen billiger und schneller machen. Das E steht für „einfach“. Der Gesetzentwurf von Bauministerin Verena Hubertz und Justizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) ist jetzt fertig.

Der Kern: Bauherren und Baufirmen sollen vorab rechtssicher vereinbaren können, auf bestimmte Komfortstandards zu verzichten. Bisher droht Planern eine Klage, wenn sie von den „anerkannten Regeln der Technik“ abweichen. Nach Schätzung von Fachleuten könnten die Kosten für einen Neubau dadurch um rund ein Zehntel fallen.

Bei der Sicherheit soll es keine Abstriche geben, betont Hubig. Der Gebäudetyp E wird eine eigene, freiwillige Vertragsart im Bürgerlichen Gesetzbuch. Wer sie nicht wählt, baut weiter nach den bisherigen Regeln.

Genau darüber gab es Streit in der schwarz-roten Koalition. Unions-Baupolitiker Jan-Marco Luczak wollte das einfache Bauen zum neuen Normalfall machen, ohne neuen Vertragstyp. Seine Sorge: ein Zwei-Klassen-Bauen. Auch deshalb kam der Entwurf erst jetzt und nicht schon im Sommer.

Aus der Branche hagelt es Kritik. Der Immobilienverband ZIA urteilt, der wichtigste Schritt sei nicht gelungen, die Wohnungswirtschaft nennt den Entwurf enttäuschend. Die Bauindustrie warnt vor dem Image als Haus zweiter Klasse, mit möglichen Folgen bei Banken und Versicherungen. Fachleute bemängeln: Landesbauordnungen, Energievorgaben und Stellplatzpflichten bleiben unberührt.

Jetzt dürfen Länder und Verbände Stellung nehmen, Änderungen sind noch möglich. In Kraft treten sollen die Regeln frühestens Mitte 2027. Bis das erste Haus nach neuem Recht Richtfest feiert, vergehen wohl mindestens zwei Jahre.

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Dirk Muchow · Herausgeber

Dirk Muchow ist Herausgeber von KLARTEXT. Er schreibt über Bundespolitik, Wirtschaft und Medien – täglich, unabhängig und ohne Rundfunkbeitrag. KLARTEXT wird ausschließlich von seinen Lesern bezahlt.

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