FRANKREICH

Frankreichs Senat stimmt für Kollektivhaftung: Auch Zuschauer sollen für Krawallschäden zahlen

Nach den Krawallen vom 17. Oktober stimmt Frankreichs Senat für ein hartes Sicherheitsgesetz, nach dem auch bloße Zuschauer zahlen sollen.

Dirk Muchow·
Plenarsaal des französischen Senats im Palais du Luxembourg in Paris während einer Sitzung
Senate of France Amphitheater Sculptures from left to right: Turgot; Daguesseau; Lhopital; Colbert; Mole Malesherbes Portalis · Lizenz: CC BY-SA 3.0 · Bild: Jackintosh / Wikimedia Commons, Hemicycle Senat France.jpg

Paris will durchgreifen, zumindest der Senat. Nach einer hitzigen Nachtdebatte hat die Kammer mit 229 zu 105 Stimmen eine Vorlage für neue Sicherheitsgesetze angenommen. Auslöser waren Unruhen und Plünderungen am Rande der Sozialproteste vom 17. Oktober. Im Senat hat das rechte Lager die Mehrheit.

Bis zu 10.000 Euro pro Person

Der Kern ist eine Neuheit im Strafrecht. Wer wissentlich in einer Menge bleibt, die Schaden anrichten oder den öffentlichen Frieden stören will, und auch nach zwei Warnungen der Polizei nicht geht, soll für die Schäden mithaften. Gemeint sind etwa brennende Autos, geplünderte Läden und zerstörte Bushäuschen.

Die Senatoren sprechen von finanzieller Solidarität. Die Obergrenze soll bei 10.000 Euro pro Person liegen. Laut Vorlage könnte das Geld auch über Abzüge bei Kindergeld, Mietzuschüssen und anderen Sozialleistungen eingetrieben werden.

Drohnen, KI und Netzsperren

Verurteilte Randalierer sollen ihre Sozialwohnung verlieren können. Ausländern droht als Zusatzstrafe der Entzug der Aufenthaltserlaubnis. Zur Überwachung sollen Drohnen und KI-Software erlaubt sein. Behörden sollen angemeldete Demonstrationen leichter ohne Gericht verbieten können.

Auch das Netz steht im Visier, wie es sich Präsident Emmanuel Macron nach den Krawallen gewünscht hatte. Plattformen sollen Aufrufe zu Gewalt binnen 24 Stunden sperren. Sonst müssten Internet- und Telefonanbieter die Verbindung kappen.

Verfassungsgericht könnte entscheiden

Beschlossen ist noch nichts. Als Nächstes berät die Nationalversammlung. Auch dort sind die linken Fraktionen in der Minderheit, die Vorlage hat also gute Chancen.

Menschenrechtsorganisationen und Linke lehnen sie als massiven Eingriff in Bürgerrechte und Demonstrationsrecht ab. Ob sie mit der Verfassung vereinbar ist, ist stark umstritten. Das letzte Wort dürfte der Conseil constitutionnel haben.

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Dirk Muchow · Herausgeber

Dirk Muchow ist Herausgeber von KLARTEXT. Er schreibt über Bundespolitik, Wirtschaft und Medien – täglich, unabhängig und ohne Rundfunkbeitrag. KLARTEXT wird ausschließlich von seinen Lesern bezahlt.

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