DROGEN-URTEIL
„Rich Kids“-Prozess in Düsseldorf: Bis zu zwölf Jahre Haft für Hauptangeklagte
Abitur, keine Vorstrafen, bürgerliches Elternhaus – und nun bis zu zwölf Jahre Haft: Im Düsseldorfer „Rich Kids“-Prozess ist das Urteil gefallen.

Abitur, keine Vorstrafen, bürgerliches Elternhaus. Und trotzdem Drogenhandel im großen Stil. Am Freitag hat ein Gericht in Düsseldorf die Hauptangeklagten im sogenannten „Rich Kids“-Prozess verurteilt. Die Strafen sind hart: bis zu zwölf Jahre Haft.
Weiße Weste, dicke Geschäfte
Der Lebenslauf der Hauptangeklagten liest sich sauber. Sie haben das Abitur gemacht. Vor diesem Verfahren hatten sie keine einzige Vorstrafe. Sie stammen aus bürgerlichen Familien. Ihr Geschäft war trotzdem kein Kleinkram, kein Handel mit ein paar Tütchen im Freundeskreis. Sie handelten mit Drogen, und zwar in großem Umfang.
Herkunft schützt nicht vor Knast
Gute Bildung und ein bürgerliches Zuhause haben die Hauptangeklagten nicht vor langen Haftstrafen bewahrt. Zwölf Jahre sind die höchste Strafe in diesem Urteil. Für Ersttäter ohne jede Vorstrafe sind das viele Jahre hinter Gittern.
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Dirk Muchow ist Herausgeber von KLARTEXT. Er schreibt über Bundespolitik, Wirtschaft und Medien – täglich, unabhängig und ohne Rundfunkbeitrag. KLARTEXT wird ausschließlich von seinen Lesern bezahlt.






