KLAGE GEGEN AMT
Podcaster Ben Berndt zieht gegen die Medienaufsicht NRW vor Gericht
Nach dem Höcke-Interview sollte er nachträglich einordnen und 300 Videos prüfen: Jetzt klagt Ben Berndt mit Anwalt Joachim Steinhöfel.

Jetzt muss ein Gericht entscheiden! Podcaster Ben Berndt („Ungeskriptet“) hat zusammen mit Medienanwalt Joachim Steinhöfel Klage gegen die Landesanstalt für Medien NRW eingereicht. Die Kernfrage: Darf eine Behörde vorschreiben, wann ein Interviewer seinem Gast widersprechen muss?
Der Auslöser: ein Satz von Höcke
Ende April 2026 war AfD-Politiker Björn Höcke bei Berndt zu Gast. Thema waren seine Verurteilungen von 2023 und 2024, weil er 2021 im Wahlkampf die SA-Losung „Alles für Deutschland“ benutzt hatte. Im Podcast behauptete Höcke, die SA habe gar keine Losung gehabt. Die Medienaufsicht fand, Berndt hätte widersprechen oder das einordnen müssen.
Per amtlichem Schreiben verlangte die Behörde, die Stelle nachträglich einzuordnen und zu bearbeiten. Obendrein sollte Berndt sein komplettes Archiv von mehr als 300 Videos auf journalistische Sorgfalt durchsehen. Die Behörde selbst nennt dieses Schreiben ihr mildestes Mittel.
Fall erledigt, Vorwurf bleibt?
Am 24. September stellte die Medienanstalt ihre Prüfung ein. Ihre Begründung: Die öffentliche Debatte habe Höckes Aussage längst richtiggestellt. Berndt und Steinhöfel halten dagegen: Der Vorwurf eines Sorgfaltsverstoßes bleibe so trotzdem in der Akte, der Prüfauftrag fürs Archiv ebenfalls. Aus ihrer Sicht will die Behörde damit einem Prozess ausweichen.
Steinhöfel sieht keine Rechtsgrundlage dafür, dass eine Behörde Aussagen von Interviewgästen im Nachhinein kommentieren und berichtigen lässt. Berndt, der sich selbst nicht als Journalisten bezeichnet, nennt das Vorgehen Zensur und will eine Grundsatzentscheidung. Sein Satz dazu: „Wenn eine Behörde mir vorschreibt, wann ich meinen Gästen zu widersprechen habe, führt sie das Gespräch, nicht ich.“
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Dirk Muchow ist Herausgeber von KLARTEXT. Er schreibt über Bundespolitik, Wirtschaft und Medien – täglich, unabhängig und ohne Rundfunkbeitrag. KLARTEXT wird ausschließlich von seinen Lesern bezahlt.





