PRESSEFREIHEIT

Durchsuchung bei der Zeit: Landgericht Hamburg rudert teilweise zurück

Das Hamburger Landgericht hebt seinen Beschluss gegen die Zeit teilweise auf, will die Aufnahmen mit dem entführten Mädchen aber weiter haben.

Dirk Muchow·
Johannes-Brahms-Platz, rechts die Laeiszhalle, links das Landgericht Hamburg am Sievekingplatz
Johannes-Brahms-Platz, rechts die Laeiszhalle, links das Landgericht Hamburg am Sievekingplatz · Lizenz: CC BY-SA 4.0 · Bild: Bernhard Diener / Wikimedia Commons, Johannes-Brahms-Platz (Hamburg-Neustadt).jpg

Teilerfolg für die Zeit, aber der Streit ist nicht vorbei! Das Landgericht Hamburg hat seinen eigenen Beschluss gegen die Wochenzeitung teilweise wieder aufgehoben. Es geht um Tonaufnahmen, die eine Reporterin des Blatts gemacht hat.

Hintergrund ist ein Strafprozess um eine Kindesentführung. In der Silvesternacht 2023 wurden zwei Kinder, damals 10 und 13 Jahre alt, in Dänemark entführt und nach Deutschland gebracht. Dahinter steht ein erbitterter Sorgerechtsstreit der Eltern.

Wenige Tage nach der Tat interviewte Zeit-Journalistin Anne Kunze den Vater, seine neue Frau und zwei Töchter. Darunter war das damals 13-jährige Mädchen, das entführt worden war. Seit Ende September 2026 laufen die Mitschnitte in einem Podcast.

Am 12. Oktober standen Staatsanwälte und Polizisten in der Redaktion. Die Ansage: Aufnahmen her, sonst wird durchsucht. Die Zeit gab das Material heraus und legte Beschwerde ein. Die Zeitung spricht von einem Angriff auf die Pressefreiheit.

Jetzt die Wende: Das Gericht geht nicht mehr davon aus, dass die Zeit für das Interview bezahlt hat oder dass es schriftliche Verträge mit der Familie gibt. Auf die Aufnahmen der älteren Tochter, die nicht entführt wurde, verzichtet die Kammer.

Die Gespräche mit der entführten Tochter will das Gericht aber weiter hören. Die Kammer hält es für möglich, dass schon diese Befragung so kurz nach der Tat, im Beisein von Autoritätspersonen, durch Einflüsse von außen verfälscht wurde. Deshalb will sie die kompletten Mitschnitte hören, auch die Fragen der Journalistin.

Der Journalistenverband DJV begrüßte den Schritt. Er fordert, dass der Quellenschutz auch am Ende gewahrt bleibt. Das letzte Wort hat das Hanseatische Oberlandesgericht. Bis dahin werden die Aufnahmen nicht ausgewertet.

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Dirk Muchow · Herausgeber

Dirk Muchow ist Herausgeber von KLARTEXT. Er schreibt über Bundespolitik, Wirtschaft und Medien – täglich, unabhängig und ohne Rundfunkbeitrag. KLARTEXT wird ausschließlich von seinen Lesern bezahlt.

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