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19.08., 20:18

BSW-Landesverband Thüringen lehnt Austritt aus Regierungskoalition ab

Der Thüringer Landesvorstand des Bündnis Sahra Wagenknecht folgt nicht dem Beschluss des Bundesvorstandes zum Regierungsaustritt und will seinen Kurs fortsetzen.

Der Landesvorstand des BSW Thüringen hat sich gegen die Forderung des Bundesvorstandes positioniert. Der Bundesvorstand hatte am 13. August 2026 beschlossen, aus der Regierungskoalition auszusteigen und Verhandlungen für eine Expertenregierung aufzunehmen.

Der Landesvorstand hingegen hat mit großer Mehrheit beschlossen, der Regierungskoalition treu zu bleiben. Die Landesvorsitzenden Katja Wolf und Gernot Süßmuth erklärten: "Der Landesvorstand hat nach ausführlicher Diskussion den Beschluss der Landtagsfraktion bestätigt und ebenfalls mit großer Mehrheit beschlossen, nicht aus der Regierungskoalition auszutreten und den eingeschlagenen Kurs in und für Thüringen fortzusetzen."

Parallel dazu hat der Landesvorstand die Einberufung eines außerordentlichen Sonderparteitages beschlossen. Dies geschieht auf Basis von Anträgen von vier Kreisverbänden.

Quelle: Pressestelle Bündnis Sahra Wagenknecht Landesverband Thüringen, Mitteilung vom 18. August 2026.

31.07., 13:00

Prozess um Haus der Frau von Stein: Gegenseite legt Widerspruch ein

Die Stadt Weimar erlitt einen Rückschlag im Rechtsstreit um das denkmalgeschützte Haus der Frau von Stein – die beklagte Seite hat Widerspruch gegen das im Juni ergangene Versäumnisurteil eingereicht.

Im Juni 2024 erzielte die Stadt Weimar einen ersten Gerichtserfolg: Das Landgericht Erfurt sprach ein Versäumnisurteil, das letztlich die Rückübertragung des Hauses an die Stadt hätte bewirken sollen. Doch die Gegenseite nutzte ihre Frist und erhob durch ihren neuen Prozessbevollmächtigten Einspruch gegen das Urteil.

Damit verlängert sich das Verfahren erneut. Die Stadt Weimar hatte die Klage auf Wiedererwerb des denkmalgeschützten Hauses im August 2020 beim Landgericht Erfurt eingereicht. Zunächst versuchte man, sich außergerichtlich zu einigen; das sogenannte Güterichterverfahren erklärte die Stadt im September 2023 jedoch für gescheitert. Danach kehrte man zur streitigen Verhandlung zurück.

Nächster Termin festgesetzt

Das Landgericht Erfurt hat einen neuen Verhandlungstermin angesetzt: 25. Oktober 2024, 11 Uhr. Dann wird über den Einspruch gegen das Versäumnisurteil und die Hauptsache verhandelt.

Quelle: Pressestelle Stadt Weimar, Mitteilung vom 8. Juli 2024.

31.07., 12:00

Weimar sucht 800 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für Bundestagswahl

Die Stadt Weimar wirbt für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 um zuverlässige Helfer in Wahl- und Briefwahlvorständen.

Die Stadt Weimar sucht bis zu 800 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Bundestagswahl, die voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfindet. Der genaue Termin wird vom Bundespräsidenten nach Auflösung des Bundestages festgelegt.

Interessierte können entweder in einem Wahllokal als allgemeiner Wahlvorstand oder in einem Briefwahlvorstand mitarbeiten. Aufgaben sind unter anderem die Kontrolle von Wahlbenachrichtigungskarten, die Vermerking der Stimmabgabe im Wählerverzeichnis, die Ausgabe von Stimmzetteln und die Stimmenauszählung.

Anforderungen und Entschädigung
Wahlhelfer müssen volljährig sein, zur Bundestagswahl wahlberechtigt und im Wahlkreis 192 (Erfurt-Weimar-Weimarer Land II) wohnhaft sein. Je nach Funktion (Wahlleitung, Schriftführung, Stellvertretung oder Beisitz) erhalten sie eine Aufwandsentschädigung. Vor ihrem Einsatz absolvieren sie eine Schulung.

Die Anmeldung erfolgt über ein Online-Formular auf wahlen.weimar.de oder mit Papierformularen aus den Verwaltungsgebäuden Schwanseestraße 17 und dem Rathaus. Rückfragen beantwortet wahlhelfer@stadtweimar.de oder das Telefon 03643/762-0.

Quelle: Pressestelle Stadt Weimar, Mitteilung vom 28. November 2024.

31.07., 12:00

Weimar lehnt geplante Oberzentren in Meiningen, Schmalkalden und Nordhausen ab

Die Stadt Weimar kritisiert den zweiten Entwurf des Landesentwicklungsprogramms Thüringen und sieht ihre Entwicklungschancen durch die geplante Ausweisung zusätzlicher Oberzentren gefährdet.

Oberbürgermeister Peter Kleine hat die Pläne der Landesregierung zur Ausweisung zusätzlicher Oberzentren in Meiningen, Schmalkalden und Nordhausen als fehlerhafte Entscheidung kritisiert. Nach Ansicht Weimars mangelt es dem Entwurf an klaren und vergleichbaren Kriterien für die Bestimmung von Oberzentren.

Argument der Stadt: Weimar ist mit 66.000 Einwohnern die viertgrößte Stadt Thüringens und soll bis 2042 um 4,8 Prozent wachsen. Die Stadt fungiert als Hochschul-, Justiz- und Verwaltungsstandort mit landesweiter Bedeutung und ist derzeit Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums. Zwei der drei geplanten neuen Oberzentren hätten mit je etwa 42.000 Einwohnern ein deutlich geringeres Einwohnerpotenzial.

Kleine warnte vor erheblichen Hemmnissen für Weimars Entwicklung bei Infrastruktur, Förderung und Bauleitplanung. Sollte die Landesregierung an ihren Plänen festhalten, sollte sie Weimar konsequenterweise zum Oberzentrum erheben, forderte der Oberbürgermeister. Er appellierte an die Abgeordneten des Thüringer Landtags, den Plänen nicht zuzustimmen. Einwände nach dem ersten Planentwurf seien nicht berücksichtigt worden.

Quelle: Pressestelle Stadt Weimar, Mitteilung vom 27. Februar 2024.

31.07., 12:00

Weimar bricht Güterichterverfahren um Haus der Frau von Stein ab

Die Stadt Weimar beendet das außergerichtliche Einigungsverfahren im Streit um das denkmalgeschützte Haus der Frau von Stein und kehrt zur streitigen Verhandlung vor Gericht zurück.

Seit August 2020 führt die Stadt Weimar einen Rechtsstreit vor dem Landgericht Erfurt gegen die derzeitige Eigentümerin des denkmalgeschützten Hauses. Ziel ist der Wiedererwerb des Anwesens. Im Frühjahr 2021 einigten sich die Parteien auf ein Güterichterverfahren, um den Konflikt außergerichtlich und schneller zu lösen.

Ein erstes Treffen in diesem Verfahren fand pandemiebedingt erst Mitte 2022 statt. Seither, so die Stadt, würde die Gegenseite Verzögerungstaktiken einsetzen. Ein weiterer Termin konnte zeitnah nicht vereinbart werden.

Rückkehr zum streitigen Verfahren

Die Stadt Weimar erklärt das Güterichterverfahren deshalb für gescheitert und beantragt die Wiederaufnahme des streitigen Verfahrens. Zwar sei damit ein Prozessrisiko und längere Dauer verbunden, doch stünden im streitigen Verfahren prozessuale Mittel zur Verfügung, um Verschleppungstaktiken entgegenzuwirken.

Quelle: Pressestelle Stadt Weimar, Mitteilung vom 21. September 2023.