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Aus dem RathausDessau-Roßlau

31.07., 13:30

Elektronische Akte in Arbeitsgerichten Sachsen-Anhalts eingeführt

Die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Sachsen-Anhalt arbeitet ab sofort komplett mit elektronischen Akten statt Papierdokumenten.

Die elektronische Akte (E-Akte) ist nun in der gesamten Arbeitsgerichtsbarkeit Sachsen-Anhalts im Einsatz. Dies betrifft das Landesarbeitsgericht in Halle (Saale) sowie die vier Arbeitsgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Magdeburg und Stendal.

Technische Umsetzung
Eingesetzt wird die E-Akten-Software e²A, die von einem Verbund aus Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, dem Saarland und Sachsen-Anhalt gemeinsam entwickelt wurde. Sachsen-Anhalt nutzt zudem eine Fachanwendung des EUREKA-Fach-Verbundes, dem die meisten Bundesländer angehören.

Der Wechsel von der Papier- zur elektronischen Akte wird mit Herausforderungen in der Startphase begleitet. Reinhard Engshuber, Präsident des Landesarbeitsgerichts, bittet Verfahrensbeteiligte um Verständnis und Geduld, da gerichtliche Schreiben und Urteile derzeit möglicherweise etwas verzögert ankommen.

Mit der Digitalisierung der Arbeitsgerichtsbarkeit wird nun auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit vollständig mit E-Akten gearbeitet. Die Einführung in weiteren Justizbereich läuft derzeit.

Quelle: Landesportal Sachsen-Anhalt / Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Mitteilung vom 29. Juni 2026.

31.07., 12:00

Elektronische Akte in Sachsen-Anhalts Sozialgerichtsbarkeit eingeführt

Die Sozialgerichte in Sachsen-Anhalt arbeiten seit kurzem vollständig mit elektronischen Akten statt Papierdokumenten.

In der Sozialgerichtsbarkeit Sachsen-Anhalts ist die elektronische Akte in den vergangenen Wochen schrittweise eingeführt worden. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt in Halle (Saale) sowie die Sozialgerichte in Halle (Saale), Magdeburg und Dessau-Roßlau setzen nun auf digitale Verfahrensbearbeitung.

Zum Einsatz kommt eine Fachanwendung des e²-Verbundes, dem neben Sachsen-Anhalt auch Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und das Saarland angehören. Nach der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit ist die Sozialgerichtsbarkeit nun die dritte Säule der Justiz des Landes mit elektronischer Aktenführung.

Aufgaben der Sozialgerichtsbarkeit

Die Sozialgerichte befassen sich mit öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Versicherten und Behörden wie Berufsgenossenschaften oder Krankenkassen. Sie prüfen die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsentscheidungen etwa in Verfahren zum Grundsicherungsrecht, zur Sozialhilfe oder zum Schwerbehinderten-, Renten- und Krankenversicherungsrecht.

Quelle: Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt, Mitteilung vom 6. Juli 2026.