Elektronische Akte in Arbeitsgerichten Sachsen-Anhalts eingeführt
Die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Sachsen-Anhalt arbeitet ab sofort komplett mit elektronischen Akten statt Papierdokumenten.
Die elektronische Akte (E-Akte) ist nun in der gesamten Arbeitsgerichtsbarkeit Sachsen-Anhalts im Einsatz. Dies betrifft das Landesarbeitsgericht in Halle (Saale) sowie die vier Arbeitsgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Magdeburg und Stendal.
Technische Umsetzung
Eingesetzt wird die E-Akten-Software e²A, die von einem Verbund aus Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, dem Saarland und Sachsen-Anhalt gemeinsam entwickelt wurde. Sachsen-Anhalt nutzt zudem eine Fachanwendung des EUREKA-Fach-Verbundes, dem die meisten Bundesländer angehören.
Der Wechsel von der Papier- zur elektronischen Akte wird mit Herausforderungen in der Startphase begleitet. Reinhard Engshuber, Präsident des Landesarbeitsgerichts, bittet Verfahrensbeteiligte um Verständnis und Geduld, da gerichtliche Schreiben und Urteile derzeit möglicherweise etwas verzögert ankommen.
Mit der Digitalisierung der Arbeitsgerichtsbarkeit wird nun auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit vollständig mit E-Akten gearbeitet. Die Einführung in weiteren Justizbereich läuft derzeit.
Quelle: Landesportal Sachsen-Anhalt / Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Mitteilung vom 29. Juni 2026.