Mainz genehmigt Plakatierung für Demonstrationen
Die Stadt Mainz wird Plakatierungen zur Bewerbung von Demonstrationen künftig grundsätzlich zulassen. Der Stadtrat soll die Plakatierungsrichtlinie am 9. September entsprechend ergänzen.
Das Ordnungsamt der Stadt Mainz hat nach einer Überprüfung festgestellt, dass Demonstrationsplakatierungen in der geltenden Plakatierungsrichtlinie nicht geregelt sind. Bislang wurden solche Anträge abgelehnt. Dies soll sich ändern.
Oberbürgermeister Nino Haase hat festgehalten, dass Plakatierungen zur Bewerbung von Versammlungen ab sofort grundsätzlich zu genehmigen sind. Die verfassungsrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit müsse bei Entscheidungen über Plakatierungsanträge angemessen berücksichtigt werden. Auch die Aufsichtsbehörde ADD teilt diese rechtliche Einschätzung und hat der Stadt mitgeteilt, dass eine generelle Versagung solcher Genehmigungen nicht haltbar sei.
Formale Anpassung folgt im September
Um die Regelung formal zu verankern, plant der Stadtrat eine Ergänzung der "Plakatierungsrichtlinie". Die Beschlussvorlage wird voraussichtlich ab 26. August öffentlich verfügbar sein. Der Haupt- und Personalausschuss berät am 2. September, der Stadtrat entscheidet am 9. September in öffentlicher Sitzung. Auch Demonstrationsplakatierungen, die vor dem formalen Beschluss beantragt werden, sollen bereits genehmigt werden.
Quelle: Pressestelle Stadt Mainz, Mitteilung vom 7. August 2026.