Novellierte Bauordnung NRW tritt in Kraft
Ab 1. September 2026 gelten in Nordrhein-Westfalen neue Regelungen für Bauanträge und Genehmigungsprozesse.
Die überarbeitete Bauordnung Nordrhein-Westfalen wird zum 1. September 2026 wirksam. Sie soll Planungs- und Genehmigungsprozesse vereinfachen und bürokratische Anforderungen reduzieren. Ein wesentlicher Punkt ist die Einführung des digitalen Bauantrags als Regelfall.
Weitere Änderungen betreffen die Eigenverantwortung der am Bau Beteiligten und sollen den Umbau von bestehenden Gebäuden erleichtern. Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Soest weist auf die neuen Regelungen hin und wird diese ab September umsetzen.
Quelle: Pressestelle Kreis Soest, Mitteilung vom 21. August 2026.