Führerscheinumtausch: Landkreis Gießen rät zu frühem Antrag
Inhaber eines zwischen 2002 und 2004 ausgestellten unbefristeten Kartenführerscheins sollten ihren Umtausch nicht aufschieben — die Frist endet am 19. Januar 2027.
Der Landkreis Gießen empfiehlt Betroffenen, den Antrag schon jetzt zu stellen statt kurz vor Ablauf der Frist. Dadurch lassen sich unnötiger Zeitdruck und Engpässe bei der Bearbeitung vermeiden.
Wer ist betroffen?
Alle Personen mit einem unbefristeten Kartenführerschein aus den Jahren 2002 bis 2004 müssen diesen umtauschen. Das Ausstellungsdatum findet sich auf der Vorderseite unter Ziffer 4a. Eine Ausnahme gilt für vor 1953 Geborene — ihre Frist endet erst am 19. Januar 2033.
Ablauf und Gebühren
Beim Umtausch wird nur das Dokument erneuert, die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Weder Fahrprüfung noch Sehtest sind nötig. Der neue Führerschein ist 15 Jahre gültig. Die Verwaltungsgebühr beträgt 26,50 Euro, mit Direktversand zur Wohnanschrift 32,80 Euro.
Erforderliche Unterlagen sind der aktuelle Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument und ein biometrisches Lichtbild (35 × 45 mm). Bei Reisepass ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung nötig.
Der Antrag kann online über die Website des Landkreises oder persönlich mit Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde in Gießen oder Grünberg gestellt werden.
Quelle: Pressestelle Landkreis Gießen, Mitteilung vom 20. August 2026.