Ordnungsdienst Bremen findet Verstöße gegen Jugendschutz in fünf Kiosken
Bei Testkäufen hat der Bremer Ordnungsdienst am 30. Juli 2026 in fünf von sieben kontrollierten Kiosken Alkohol oder E-Zigaretten an eine Minderjährige verkauft gefunden.
Der Ordnungsdienst führte einen Schwerpunkteinsatz zum Jugendschutz durch. Eine minderjährige Testkäuferin versuchte unter Aufsicht, altersbeschränkte Waren zu erwerben. Fünf Betriebe gaben ihr Alkohol oder eine E-Zigarette ab, nur zwei verweigerten den Verkauf. In allen fünf Fällen wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Ein Verstoß fiel besonders auf: Ein 14-Jähriger stand hinter dem Verkaufstresen und verkaufte selbst die E-Zigarette. Das verstößt gegen das Jugendschutzgesetz.
Geldstrafen und weitere Konsequenzen
Beim ersten Verstoß müssen Betreiber zwischen 1.000 und 2.500 Euro zahlen, Beschäftigte 500 Euro. Bei wiederholten Verstößen steigen die Beträge. Im äußersten Fall kann die Gewerbeerlaubnis entzogen werden. Der Ordnungsdienst will die Testkäufe in allen Stadtteilen regelmäßig fortsetzen.
Quelle: Pressestelle des Senats Bremen, Mitteilung vom 02.08.2026