Bezirksamt Neukölln führt Diskriminierungsklausel in Zuwendungsbescheiden ein
Das Bezirksamt Neukölln hat 2026 erstmals eigene Nebenbestimmungen gegen Antisemitismus und Diskriminierung in Zuwendungsbescheiden aufgenommen.
Das Bezirksamt Neukölln hat in diesem Jahr neue Nebenbestimmungen in seine Zuwendungsbescheide aufgenommen. Diese beziehen sich auf die Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA).
Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass keine antisemitischen, rassistischen oder sonstigen menschenfeindlichen Inhalte oder Aktivitäten durch Zuwendungen gefördert oder unterstützt werden. Ein Verstoß gegen die Nebenbestimmungen kann zur Rückforderung der gewährten Mittel führen.
Quelle: Pressestelle Bezirksamt Neukölln, Mitteilung vom 23. Juli 2026.