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Aus dem RathausLichtenberg

31.07., 12:00

Grillverbot in Lichtenberger Parks bleibt bestehen

Das Bezirksamt Lichtenberg erinnert daran, dass in allen öffentlichen Grünanlagen des Bezirks das Grillen verboten ist – auch in Parks, in denen früher Ausnahmen galten.

Nach dem Berliner Grünanlagengesetz (§ 6 Absatz 2) ist das Grillen in öffentlichen Grünanlagen grundsätzlich nicht gestattet. Das Verbot gilt flächendeckend in allen Parks und Grünanlagen Lichtenbergs.

Betroffen sind unter anderem der Fennpfuhlpark (10369 Berlin), der Stadtpark Lichtenberg (10367 Berlin) und der Rudolf-Seiffert-Park (10369 Berlin). Diese drei Parks hatten bis April 2022 eine Ausnahmeregelung, die seitdem aber nicht mehr gilt.

Wer gegen das Grillverbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.

Quelle: Pressestelle Bezirksamt Lichtenberg, Mitteilung vom 10. Juli 2026.

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