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BlaulichtRottal-Inn

31.07., 12:00

Newcastle-Krankheit in Gangkofen nachgewiesen – Überwachungszone eingerichtet

Ein Geflügelbetrieb in Markt Gangkofen ist positiv auf Newcastle-Krankheit getestet worden; die Behörden haben eine Überwachungszone festgelegt.

Am Freitag, 10. April, wurde Newcastle-Krankheit in einem Geflügelbetrieb im Markt Gangkofen (Landkreis Rottal-Inn) nachgewiesen. Die zuständigen Behörden haben daraufhin erneut eine Überwachungszone eingerichtet, die südliche Teile der Gemeinden Frontenhausen und Marklkofen im Landkreis Dingolfing-Landau betrifft.

Auflagen für Geflügelhalter
Betriebe in der Überwachungszone müssen tierseuchenrechtliche Vorschriften einhalten. Geflügel muss von wildlebenden Vögeln getrennt gehalten werden (Aufstallungspflicht). Halter sollten besonders auf Krankheitssymptome achten. Die genauen Grenzen der Überwachungszone sind auf der interaktiven Karte des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) abrufbar.

Die Allgemeinverfügung zu einem früheren Ausbruch im Landkreis Rottal-Inn vom 6. März wurde aufgehoben. Weitere bestehende Allgemeinverfügungen bleiben gültig.

Quelle: Pressestelle Landkreis Dingolfing-Landau, Mitteilung vom 10. April 2026

31.07., 12:00

Weiterer Newcastle-Fall in Gangkofen – Überwachungszone ausgeweitet

Im Landkreis Rottal-Inn ist ein zweiter Ausbruch der Newcastle-Krankheit in einem Geflügelbetrieb in Gangkofen festgestellt worden.

Die Behörden haben eine neue Überwachungszone eingerichtet, die Teile von Frontenhausen und Reisbach betrifft. Zu den betroffenen Orten gehören in Frontenhausen Wettersdorf, Eiselsdorf, Friedersdorf, Moselding, Schern, Schwaige, Aign, Grubwinkl und Wachlkofen, in Reisbach Watzendorf, Siegsdorf, Wildprechting, Biberg, Mühlen, Lehen, Oberstuben, Unterstuben und Ötz.

Bereits geltende Allgemeinverfügungen für den Landkreis Landshut und den ersten Newcastle-Ausbruch in Gangkofen behalten ihre Gültigkeit. Geflügelhalter in der Überwachungszone sind verpflichtet, ihre Bestände aufzustallen und von wildlebenden Vögeln zu trennen. Zudem müssen tierseuchenrechtliche Vorschriften strikt eingehalten und Krankheitssymptome besonders beobachtet werden. Die genauen Gebietsgrenzen können auf der interaktiven Karte des Friedrich-Loeffler-Instituts abgerufen werden.

Quelle: Johannes Drexler, Mitteilung vom 20. März 2026.

31.07., 12:00

Vierter Newcastle-Fall in der Region nachgewiesen

Im Markt Gangkofen (Landkreis Rottal-Inn) ist ein weiterer Fall der Newcastle-Krankheit bei Geflügel aufgetreten. Die Behörden haben eine neue Überwachungszone eingerichtet.

Am Donnerstag, 26. März, wurde die Newcastle-Krankheit in einem Geflügelbetrieb im Markt Gangkofen bestätigt. Dies ist der vierte dokumentierte Fall im Zusammenhang mit dem laufenden Ausbruch in der Region.

Als Reaktion hat die zuständige Behörde eine Überwachungszone festgelegt. Diese umfasst im Landkreis Dingolfing-Landau Teile der Gemeinde Frontenhausen, darunter die Ortschaften Burgberg, Birnbach Waldfried, Ödgarten Moospoint, Bircha und alle südlich gelegenen Gemeindeteile.

Maßnahmen für Geflügelhalter
In der Überwachungszone müssen Geflügelhalter strenge tierseuchenrechtliche Vorschriften einhalten. Das Geflügel muss von wildlebenden Vögeln getrennt gehalten werden. Halter sollen verstärkt auf Krankheitssymptome achten.

Die bisherigen Allgemeinverfügungen für Ausbrüche im Landkreis Landshut und in Rottal behalten Gültigkeit. Die genauen Grenzen der Überwachungszone sind auf der interaktiven Karte des Friedrich-Loeffler-Instituts einsehbar.

Quelle: Pressestelle Landkreis Rottal-Inn, Mitteilung vom 26. März 2026.