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09.08., 01:30

Bayern erlaubt Bio-Betrieben den Zukauf konventionellen Grundfutters

Wegen anhaltender Dürre und Futtermangels hat Bayern eine befristete Ausnahmeregelung für Biobetriebe geschaffen, die konventionelles Rau- und Feldfutter zukaufen dürfen.

Dürre und Hitze führen in Bayern zu deutlichen Engpässen bei der Grundfutterversorgung. Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus hat die mangelhafte Versorgungslage deshalb als Katastrophenfall im Sinne des europäischen Öko-Rechts anerkannt. Dies ermöglicht Bio-Betrieben unter bestimmten Bedingungen, konventionelles Rau- und Feldfutter wie Heu oder Silage zuzukaufen.

Bedingungen und Grenzen

Die Ausnahmen beschränken sich auf Rau- und Feldfutter. Kraftfuttermittel müssen weiterhin aus ökologischer Produktion stammen. Betroffene Betriebe müssen nachweisen, dass gleichwertiges Bio-Grundfutter am Markt nicht verfügbar ist. Die Landesanstalt für Landwirtschaft bearbeitet entsprechende Anträge.

Die Niederschläge von März bis Juli 2026 lagen in Bayern deutlich unter dem Durchschnitt, kombiniert mit hohen Temperaturen und kaltem Frühjahrsstart. Die Regelung gilt ohne regionale Einschränkung, längstens für 12 Monate. Das Ministerium empfiehlt Betrieben, auch mit ihren Bioverständen und Abnehmern Rücksprache zu halten.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, Mitteilung vom 7. August 2026.