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BlaulichtAltötting

12.08., 12:30

Geschäftsführer wegen Zwangsarbeit und Ausbeutung verurteilt

Das Landgericht Traunstein hat einen 43-jährigen Unternehmer aus dem Landkreis Altötting zu drei Jahren neun Monaten Haft verurteilt. Er hatte georgische und ukrainische Arbeitskräfte illegal beschäftigt und ausgebeutet.

Das Landgericht Traunstein verurteilte den Mann am 22. April 2026 unter anderem wegen gewerbsmäßiger Urkundenfälschung, illegalen Einschleusens von etwa 70 Arbeitskräften, Zwangsarbeit und Vorenthaltens von Arbeitsentgelt. Sein 36-jähriger Schwager erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr zehn Monaten zur Bewährung.

Schlechte Bedingungen und gefälschte Dokumente

Der Haupttäter hatte zwischen 2017 und 2024 acht Unternehmen geführt, darunter drei im Landkreis Altötting und Taufkirchen. Die georgischen und ukrainischen Arbeitskräfte wurden mit gefälschten EU-Pässen eingeschleust und arbeiteten ohne gültige Arbeitserlaubnis. Der Unternehmer meldete sie nicht zur Sozialversicherung an, zahlte Löhne unter dem Mindestlohn und ließ sie täglich bis zu 14 Stunden an sieben Tagen pro Woche arbeiten. Die bereitgestellten Unterkünfte waren in schlechtem Zustand mit Ungeziefer- und Schimmelbefall; teilweise schliefen zwei Personen auf einer Matratze.

Zoll und Staatsanwaltschaft Traunstein deckten einen Schaden für die Sozialkassen von etwa 200.000 Euro auf. Vermögenswerte des Verurteilten im Wert von 180.000 Euro wurden gesichert. Die betroffenen Arbeiter wurden aus ihrer Zwangslage befreit und sind überwiegend in ihre Heimatländer zurückgekehrt.

Quelle: Pressestelle Hauptzollamt Rosenheim, Mitteilung vom 12. August 2026.