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WirtschaftBreisgau-Hochschwarzwald

31.07., 12:00

Landkreis macht Förderung für ländliche Entwicklung bekannt

Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald informiert über die Ausschreibung des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) für 2027.

Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat hat die Ausschreibung zum Jahresprogramm 2027 des ELR gestartet. Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ist nach Angaben des Landkreises das zentrale Förderinstrument zur Stärkung und Weiterentwicklung des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg.

Vier Förderschwerpunkte

Das Programm zielt auf eine integrierte Strukturentwicklung in vier Bereichen: Innenentwicklung und Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten sowie Gemeinschaftseinrichtungen.

Quelle: Pressestelle Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Mitteilung vom 12. Juni 2026.

31.07., 12:00

Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald: Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen

Das Land Baden-Württemberg öffnet sein Förderprogramm "Spitze auf dem Land" für Unternehmen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.

Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten können ab sofort Anträge für das Förderprogramm "Spitze auf dem Land" stellen. Das Programm richtet sich an Betriebe im ländlichen Raum des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald.

Förderung erhalten Unternehmen, die innovative Produkte und Dienstleistungen entwickeln und auf den Markt bringen. Schwerpunkte sind dabei kreislauforientierte Wirtschaftsweise und Bioökonomie. Das Programm basiert auf dem Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg.

Quelle: Pressestelle Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Mitteilung vom 11. Mai 2026.

31.07., 12:00

Landschaftspflegegeld 2026: Landwirtschaftliche Betriebe können Anträge stellen

Rund 1.100 landwirtschaftliche Betriebe im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald erhalten derzeit Antragsunterlagen für das Landschaftspflegegeld 2026.

Das Landkreis-Landratsamt versendet die Antragsunterlagen für die Förderung. Das Landschaftspflegegeld unterstützt Grünlandbetriebe und Weidegemeinschaften, die zur Erhaltung der Kulturlandschaft beitragen.

Förderberechtigt sind Betriebe in Berggebieten und benachteiligten Gebieten der Vorbergzone. Dazu zählen Regionen des Schwarzwalds, des Kaiserstuhls und des Markgräflerlands. Der Landkreis arbeitet bei der Förderung mit 28 Gemeinden zusammen.

Quelle: Pressestelle Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Mitteilung vom 11. Mai 2026.